Entscheidungsstichwort (Thema)

Pfändbarkeit des Wohngeldes zusammen mit dem Arbeitseinkommen

 

Orientierungssatz

Das Wohngeld unterliegt grundsätzlich der Pfändung und ist auf Antrag mit der Pfändung des Arbeitseinkommens zusammenzurechnen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739485

InVo 2001, 69

Rpfleger 2000, 509

WuM 2002, 96

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