Entscheidungsstichwort (Thema)

Behandlung einer Bürgschaftsübernahme als Verbraucherkredit

 

Orientierungssatz

1. Auf eine Bürgschaftsübernahme (hier: selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Finanzierungsleasingvertrag über einen Lkw) kann das VerbrKrG entsprechend zuzuwenden sein.

2. Zwar stellt eine Bürgschaft keinen Kreditvertrag im Sinne des VerbrKrG dar, da der Bürge selbst nur eine Leistungspflicht übernimmt und nicht berechtigt ist, Leistungen an sich zu fordern, somit den entgeltlichen Kredit nicht in Anspruch nimmt. Die Bürgschaft ist jedoch einem Kreditvertrag im Sinne von VerbrKrG § 1 Abs 2 gleichzustellen, wenn es sich bei dem Vertrag, für den die Bürgschaft übernommen wird, um einen Kreditvertrag im Sinne des VerbrKrG handelt (Anschluß BGH, 1996-06-05, VIII ZR 151/95, NJW 1996, 2156).

Dabei kommt es nicht darauf an ob für den Kreditnehmer selbst das VerbrKrG Anwendung findet.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733740

NJW 1997, 2826

ZBB 1997, 189

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