Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachbarrecht: Duldungspflicht bezüglich Geräuschen von Papageien auf dem Nachbargrundstück bzw einzuhaltende Ruhezeiten

 

Orientierungssatz

Der Grundstücksnachbar braucht Lärmbelästigungen durch Rosenköpfchen-Papageien, die im Freien oder auf der Terrasse des Nachbargrundstücks abgestellt sind, lediglich in der Zeit von 9 - 12 und 13 - 16 Uhr zu dulden. Ansonsten müssen die Vögel im Hausinneren gehalten werden.

Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen sind das Recht auf Haustierhaltung und der Anspruch auf ungestörte Ruhe in den Morgen- und Abendstunden sowie der üblichen Mittagsruhezeit gegeneinander abzuwägen.

 

Normenkette

BGB § 1004

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541593

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