Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufhebung einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft

 

Orientierungssatz

1. Sobald der Anspruch auf Verschaffung des Wohnungseigentums durch Vormerkung gesichert ist, kann eine faktische Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen (Vergleiche BayObLG München, 1968-09-13, BReg 2 Z 22/68, BayObLGZ 68, 233-236).

2. Die Vorschrift des WoEigG § 18 Abs 2 enthält keine abschließende Aufzählung der Entziehungstatbestände.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731310

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?