Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufhebung einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft
Orientierungssatz
1. Sobald der Anspruch auf Verschaffung des Wohnungseigentums durch Vormerkung gesichert ist, kann eine faktische Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen (Vergleiche BayObLG München, 1968-09-13, BReg 2 Z 22/68, BayObLGZ 68, 233-236).
2. Die Vorschrift des WoEigG § 18 Abs 2 enthält keine abschließende Aufzählung der Entziehungstatbestände.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731310 |
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