Entscheidungsstichwort (Thema)

Einordnung von Partnervermittlungsverträgen

 

Orientierungssatz

1. Partnervermittlungsverträge sind, auch bei anderer Bezeichnung im Vertrag, als Dienstverträge einzustufen.

2. Auf diese Verträge findet die Kündigungsmöglichkeit des BGB § 627 Anwendung (Vergleiche BGH, 1967-03-31, VI ZR 288/64, BGHZ 47, 303).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732298

NJW 1986, 2710

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