Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Sind im Kopf des Wohnungsmietvertrags die Ehefrau und der Ehemann als Mieter genannt, hat aber allein der Ehemann den Vertrag unterschrieben, ist die Ehefrau schon dadurch nicht bereits Mitmieterin.

Das Abschleifen und Versiegeln des Parketts ist keine Schönheitsreparatur.

 

Orientierungssatz

Zitierung: Abgrenzung OLG Schleswig, 17. November 1992, 4 RE-Miet 1/91, ZMR 1993, 69.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1760473

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge