Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung bei bei Vertragsschluß absehbarem Eigenbedarf

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Weist der Vermieter den Mieter nicht auf den bereits bei Vertragsabschluß absehbaren Eigenbedarf hin, so kann der auf unbestimmte Zeit vereinbarte Mietvertrag nicht vor Ablauf einer Vertragsdauer von fünf Jahren wegen dieses Eigenbedarfs gekündigt werden (Festhaltung LG Paderborn, 1990-05-08, 5 T 170/90).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733268

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