Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung zugunsten der Tochter des Vermieters

 

Leitsatz (amtlich)

Ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für die Kündigung wegen Eigenbedarfs kann dann vorliegen, wenn die Tochter des Vermieters eine Wohnung von knapp 80 qm (einschließlich Gästezimmer) nutzen will.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734295

IPuR 1999, 41

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