Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietaufhebungsvertrag unter der Bedingung einer Neuvermietung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ist der Vermieter mit einem Mietaufhebungsvertrag unter der Bedingung einer Neuvermietung einverstanden, so erlischt der alte Mietvertrag erst, aber ohne weiteres, mit dem Abschluß des Folgemietvertrags. Das Risiko eines erfolgreichen Verlaufs des Folgemietvertrags trägt der Vermieter.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157-158, 535

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541582

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