Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Wirksamkeit der Kündigung gegenüber dem allein in der Wohnung verbliebenen Mitmieter

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Kündigung des Mietvertrags allein gegenüber dem in der Wohnung verbliebenen Mitmieter ist insoweit wirksam, wenn der Aufenthalt des vor mehreren Jahren ausgezogenen Mitmieters dem Vermieter unbekannt geblieben ist.

 

Normenkette

BGB §§ 242, 564

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542059

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge