Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Wirksamkeit der Kündigung gegenüber dem allein in der Wohnung verbliebenen Mitmieter
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Kündigung des Mietvertrags allein gegenüber dem in der Wohnung verbliebenen Mitmieter ist insoweit wirksam, wenn der Aufenthalt des vor mehreren Jahren ausgezogenen Mitmieters dem Vermieter unbekannt geblieben ist.
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI542059 |
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