Entscheidungsstichwort (Thema)

Erforderlichkeit der Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers zur Vereinbarung einer Veräußerungsbeschränkung für Wohnungseigentum und Amtswiderspruch gegen eine fehlerhaft im Wohnungsgrundbuch eingetragene Verfügungsbeschränkung

 

Leitsatz (amtlich)

Wird an einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück Wohnungseigentum begründet und gleichzeitig eine Veräußerungsbeschränkung nach WEG § 12 (juris: WoEigG) vereinbart und in den Wohnungsgrundbüchern eingetragen, muß dieser Vereinbarung der eingetragene Grundpfandgläubiger zustimmen.

 

Orientierungssatz

Fehlt es an dem Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zu einer Veräußerungsbeschränkung nach WEG § 12 (juris: WoEigG), so ist deren Grundbucheintragung fehlerhaft mit der Folge, daß ein Amtswiderspruch einzutragen ist.

 

Nachgehend

OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 26.04.1996; Aktenzeichen 20 W 45/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733028

Rpfleger 1996, 195

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