Entscheidungsstichwort (Thema)
Erforderlichkeit der Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers zur Vereinbarung einer Veräußerungsbeschränkung für Wohnungseigentum und Amtswiderspruch gegen eine fehlerhaft im Wohnungsgrundbuch eingetragene Verfügungsbeschränkung
Leitsatz (amtlich)
Wird an einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück Wohnungseigentum begründet und gleichzeitig eine Veräußerungsbeschränkung nach WEG § 12 (juris: WoEigG) vereinbart und in den Wohnungsgrundbüchern eingetragen, muß dieser Vereinbarung der eingetragene Grundpfandgläubiger zustimmen.
Orientierungssatz
Fehlt es an dem Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zu einer Veräußerungsbeschränkung nach WEG § 12 (juris: WoEigG), so ist deren Grundbucheintragung fehlerhaft mit der Folge, daß ein Amtswiderspruch einzutragen ist.
Nachgehend
OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 26.04.1996; Aktenzeichen 20 W 45/96) |
Fundstellen
Haufe-Index 1733028 |
Rpfleger 1996, 195 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen