Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Pfanderstreckung bei Vergrößerung der Miteigentumsanteile
Orientierungssatz
Haben sich die Miteigentumsanteile am bebauten Grundstück durch die Teilung und Auseinandersetzung erhöht, ohne dass sich die Sondereigentumsrechte verändern, so tritt eine Inhaltsänderung der Wohnungseigentumsrechte ein. Die Belastungen des Wohnungseigentumsrechts erstreckt sich dann kraft Gesetzes auf die hinzukommenden Miteigentumsanteile. Eine rechtsgeschäftliche Nachverpfändung des übertragenen Miteigentumsanteils ist nicht erforderlich. Eine Zuschreibung ist entbehrlich.
Fundstellen
Haufe-Index 1737204 |
Rpfleger 2004, 350 |
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