Entscheidungsstichwort (Thema)
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit von Ansprüchen eines persönlich haftenden Gesellschafters aus einer betrieblichen Lebensversicherung
Leitsatz (amtlich)
Die Voraussetzungen des BetrAVG - Direktversicherung als Maßnahme der betrieblichen Altersversorgung - kommt nur dann zum Tragen, wenn der Begünstigte Arbeitnehmer und nicht persönlich haftender Gesellschafter ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1739784 |
WE 2001, 280 |
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