Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Räumungsprozeß: Klageveranlassung durch den Mieter durch Verlangen einer unangemessenen Räumungsfrist

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Begehrt der Mieter vorprozessual eine nicht angemessene Räumungsfrist, so findet ZPO § 93b Abs 3 gleichwohl Anwendung, wenn der Vermieter unter Ablehnung jeglicher Räumungsfrist und ohne das Gespräch mit dem Mieter gesucht zu haben, sogleich die Räumungsklage erhebt.

2. Bei der Kostenentscheidung sind die Gesamtumstände, die zu dem Räumungsprozeß geführt haben, zu berücksichtigen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

In einem solchen Fall ist es angemessen, den Parteien die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte aufzuerlegen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738729

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