Entscheidungsstichwort (Thema)
Beachtlichkeit eines Samstages für die fristwahrende Kündigung eines Mietvertrages
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Samstag ist grundsätzlich ein zur Wahrung der Kündigungsfristen im Mietverhältnis beachtlicher Werktag. Er zählt für die Karenzzeit nur dann nicht mit, wenn er der 3. Werktag ist.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: Vergleiche BGH, 1972-09-28, VII ZR 186/71, BGHZ 59, 265.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735412 |
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