Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung der Kündigungsfrist für Wohnraum

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Kündigungsfrist bemißt sich am Zeitraum der Wohnungsüberlassung; die Überlassung ist schon vor Abschluß des Mietvertrags möglich. Bei Abschluß eines neuen Mietvertrags wird die Dauer der Überlassung aufgrund früheren Mietvertrags der Parteien in die Fristbemessung einbezogen.

 

Normenkette

BGB §§ 564-565, 571

 

Fundstellen

Haufe-Index 538301

WuM 1998, 158

IPuR 1998, 57

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