Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Litauen beschäftigt ist, beim litauischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeblatt vor Beginn der Tätigkeit gemeldet werden. Hierbei müssen u. a. Angaben
- zum deutschen Unternehmen,
- zum entsandten Arbeitnehmer und
- zur Entsendung in Litauen
gemacht werden.
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