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Die Eheschließung zwischen nahen Verwandten ist verboten. Dazu zählt die Ehe zwischen Eltern und Kindern, Adoptierenden und Adoptierten, Großeltern und Enkeln, leiblichen und Pflegegeschwistern, Cousins, Onkeln und Nichten, Tanten und Neffen (vgl. Art. 3.17 ZGB).

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