Rz. 111

Art. 2.44 ZGB legt fest, dass folgende Mindestangaben über eine juristische Person in der Geschäftskorrespondenz mit Dritten (in Anschreiben, auf Rechnungen, in Handelspapieren, in E-Mails) zwingend anzugeben sind:

Firma;
Rechtsform;
eingetragener Sitz;
Register, in dem die diese Person betreffenden Angaben gespeichert und aufbewahrt werden;
Handelsregisternummer.
 

Rz. 112

Ist die juristische Person insolvent oder wird sie aufgelöst, muss der jeweilige Status im Schriftverkehr durch den Zusatz "in Insolvenz" oder "in Liquidation" kenntlich gemacht werden. Falls die juristische Person Mehrwertsteuerzahler ist, muss zudem die Steuernummer angegeben werden. Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Sanktionsregelungen bei etwaigen Falschangaben oder fehlenden Angaben auf den Geschäftsbriefen. Unter Umständen können Verträge aber in diesem Fall angefochten bzw. Schadensersatzansprüche Dritter begründet werden.

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