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Aktienoptionen
>H 38.2
>H 9.1
Arbeitgeberdarlehen
>BMF vom 19.05.2015 (BStBl I S. 484)
Anhang 24 IX
Ausländische Währung
Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 findet auf sie keine Anwendung (>BFH vom 27.10.2004 - BStBl II 2005 S. 135 und vom 11.11.2010 - BStBl II 2011 S. 383, S. 386 und S. 389). Umrechnungsmaßstab ist - soweit vorhanden - der auf den Umrechnungszeitpunkt bezogene Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Lohnzahlungen sind bei Zufluss des Arbeitslohns anhand der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Durchschnittsreferenzkurse umzurechnen, denen die im BStBl I veröffentlichten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse entsprechen (>BFH vom 03.12.2009 - BStBl II 2010 S. 698).
Deutschland-Ticket
Beispiel:
Der Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn das Deutschland-Ticket zur Verfügung und erhält aufgrund seiner Zuzahlung von mindestens 25 % des Kaufpreises vom Verkehrsunternehmen auf den Preis einen Nachlass von 5 %.
Preis für das Deutschland-Ticket |
49,00 € |
Nachlass für den Arbeitgeber von 5 % (kein Arbeitslohn) |
2,45 € |
vom Arbeitgeber zu zahlender Kaufpreis |
46,55 € |
davon 96 % (R 8.1 Abs. 2 Satz 3) |
44,68 € |
a) |
verbilligte Überlassung: |
|
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Wert des Deutschland-Tickets |
44,68 € |
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./. Zahlung des Arbeitnehmers (z. B. 70 % von 49 €) |
34,30 € |
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steuerfreier geldwerter Vorteil monatlich |
10,38 € |
b) |
unentgeltliche Überlassung: |
|
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Wert des Deutschland-Tickets |
44,68 € |
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./. Zahlung des Arbeitnehmers (keine) |
0,00 € |
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steuerfreier geldwerter Vorteil monatlich |
44,68 € |
Der monatlich steuerfreie geldwerte Vorteil ist im Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufzuzeichnen und mindert i. H. d. sich ergebenden Jahresbetrags beim Arbeitnehmer die Entfernungspauschale, soweit er nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 13 oder 16 ist. Der nach § 3 Nr. 15 steuerfreie Jahresbetrag ist daher in Zeile 17 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des jeweiligen Arbeitnehmers anzugeben. Die Sachbezugsfreigrenze und der Rabatt-Freibetrag sind nicht zu berücksichtigen (>BMF vom 15.08.2019 - BStBl I S. 875, Rz. 14 ff. und 42).
Anhang 17a
Die Minderung der Entfernungspauschale unterbleibt, wenn der Arbeitgeber seine Aufwendungen für das Deutschland-Ticket (hier: 46,55 €) zulässigerweise mit 25 % pauschal besteuert (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 40 Abs. 2 Satz 4). Die pauschal besteuerten Bezüge sind im Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufzuzeichnen. Ein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung ist nicht vorzunehmen.
Durchschnittswerte der von Luftfahrtunternehmen gewährten Flüge
>Gleich lautende Ländererlasse vom 12.05.2021 (BStBl I S. 774)
Anhang 24 X
Fahrrad
Firmenfitnessprogramm
Gehaltsumwandlung
- Die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn (Gehaltsumwandlung) setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrages auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn gewährt. Ob ein Anspruch auf Barlohn oder Sachlohn besteht, ist auf den Zeitpunkt bezogen zu entscheiden, zu dem der Arbeitnehmer über seinen Lohnanspruch verfügt (>BFH vom 06.03.2008 - BStBl II S. 530).
- >§ 8 Abs. 4
Geldleistung oder Sachbezug
Geldsurrogate
Geltung der Sachbezugswerte
GmbH-Anteile
Veräußert der Arbeitgeber oder eine diesem nahestehende Person eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an einen Arbeitnehmer ode...