Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,4 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen.[1] Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,0 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versicherten zu übernehmen. Arbeitnehmer mit 2 oder mehr Kindern erhalten einen Beitragsabschlag, sofern diese das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.[2] Soweit bei einzelnen Versichertengruppen Sonderregelungen bestehen, sind diese jeweils an den entsprechenden Stellen erläutert.

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