Informationen über diesen Tarifvertrag
Lohn-TV, Geld- und Wertdienste, Niedersachsen, 09.01.2008 (AVE-Anfang: 01.11.2007; AVE-Ende: 31.03.2010)
Nummer: 25607.031
Klassifizierung: Lohn-TV
Fachbereich: Geld- und Wertdienste
Tarifgebiet: Niedersachsen
Geltungsbereich: Arbeiter
Datum: 09. Januar 2008
AVE
AVE Anfang 01. November 2007
AVE Ende 31. März 2010
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 111 vom 30. Juli 2009
Bemerkung
a) |
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) |
Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Geld- und Wertdienste
vom 8. Juli 2009
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Niedersachsen
der Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste in Niedersachsen vom 9. Januar 2008
mit Wirkung vom 1. November 2007 mit den weiter unten stehenden Maßgaben für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags ergeht mit folgenden Maßgaben:
a) Von der Allgemeinverbindlicherklärung werden ausgenommen:
- vom persönlichen Geltungsbereich in § 1 die Wörter "die im räumlichen Geltungsbereich eingesetzt werden",
- in § 2 die Nummer 2.6,
- § 3 Betriebliche Altersvorsorge und
- in § 5 die Absätze 2 bis 4.
b) Die Allgemeinverbindlicherklärung ergeht mit folgendem Hinweis:
- § 4 Ausschlussfristen bezieht sich nur auf den vorliegenden Lohntarifvertrag.
Unterzeichnet:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen
vom 9. Januar 2008
Zwischen der
Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V.,
Wirtschafts- und Arbeitgeberverband,
- einerseits -
und der
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
Landesbezirk Niedersachsen-Bremen,
- andererseits -
wird folgender Lohntarifvertrag abgeschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt
räumlich: für das Land Niedersachsen
fachlich: für alle Betriebe, die Kurier- und Belegdienste, Geldbearbeitungs-, Geldtransport-, Werttransport- und Sicherheitstransportdienste durchführen
persönlich: für alle gewerblichen Arbeitnehmer/innen, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Entgelttarifvertrages eingesetzt werden
Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für Männer und Frauen gleichermaßen, soweit der Begriff auf sie zutrifft.
§ 2 Löhne und Zulagen
Die Lohnmindestsätze betragen in Euro pro Stunde in den nachfolgenden Lohngruppen:
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1.11.2007 - 31.3.2008 |
1.4.2008 - 31.3.2009 |
1.4.2009 - 31.3.2010 |
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Geld- und Werttransport |
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2.1 |
Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport (Fahrer und Begleiter) bei Geldtransporten über 25.565,00 Euro im gepanzerten Fahrzeug |
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im 1. und 2. Jahr der Beschäftigung im Unternehmen |
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Stunden-Grundlohn |
9,80 |
10,04 |
10,32 |
2.2 |
Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport (Fahrer und Begleiter) bei Geldtransporten über 25.565,00 Euro im gepanzerten Fahrzeug |
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ab dem 3. Jahr der Beschäftigung im Unternehmen |
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Stunden-Grundlohn |
11,72 |
12,00 |
12,34 |
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bis 6. |
ab 7. |
bis 6. |
ab 7. |
bis 6. |
ab 7. |
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Monat |
Monat |
Monat |
2.3 |
Sicherheitsmitarbeiter im Geld- und Werttransport bei Geldtransporten unter 25.565,00 Euro im ungepanzerten Fahrzeug |
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Stunden-Grundlohn |
8,07 |
8,97 |
8,26 |
9,19 |
8,49 |
9,45 |
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Geldbearbeitung |
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2.4 |
Sicherheitsmitarbeiter in der Geld- und Wertbearbeitung |
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Stunden-Grundlohn |
8,30 |
9,23 |
8,50 |
9,45 |
8,74 |
9,71 |
2.4.1 |
Sicherheitsmitarbeiter in der Geld- und Wertbearbeitung, der auf Grund versicherungsrechtlicher Auflagen des Sachversicherers eine Schusswaffe in der Geldbearbeitung tragen muss, erhält eine |
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Zulage in Euro pro Stunde |
0,30 |
0,30 |
0,30 |
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Kurier- und Belegdienste |
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2.5 |
für Sicherheitsmitarbeiter im Kurier- und Belegdienst |
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Stunden-Grundlohn |
8,07 |
8,97 |
8,26 |
9,19 |
8,49 |
9,45 |
2.6 |
Falls die Reinigung der Bekleidung nicht auf Kosten des Arbeitgebers erfolgt, ist eine Reinigungspauschale zu zahlen in Höhe von Euro monatlich |
6,14 |
6,14 |
6,14 |
Beschäftigte, die vor Abschluss dieses Tarifvertrages zum Geldtransportlohn beschäftigt gewesen sind, haben auch weiterhin Anspruch auf einen Lohn der Lohngruppe 2.1 des jeweils gültigen Lohntarifvertrages.
§ 3 Betriebliche Altersvorsorge
(1) Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass Teile des Stundengrundlohnes für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt bzw. genutzt und abgeführt werden können.
(2) Alles Weitere bleibt individuellen Vertragsverhandlungen vorbehalten.
§ 4 Ausschlussfristen
(1) Sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseits drei Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer einen Monat nach Beendigung des Arbeitverhältnisses, sofern sie nicht vorher unter Angabe der Gründe schri...