Entscheidungsstichwort (Thema)

Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruches. niederländische Rente wegen Erwerbsminderung

 

Orientierungssatz

Bei der niederländischen Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Wet op de arbeidsongeschiktheidsverzekering (WAO) vom 18.2.1966 handelt es sich nicht um eine Leistung, die mit der deutschen Erwerbsunfähigkeitsrente vergleichbar ist, so daß der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht nach § 118 Abs 1 Nr 3 AFG iVm 142 AFG ruht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.07.1997; Aktenzeichen 11 RAr 95/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657124

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