Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausschluß der Berufung gegen Kostenentscheidung
Orientierungssatz
1. Der Ausschluß der Berufung gegen Kostenentscheidungen (§ 144 Abs 4 SGG) gilt auch für Anerkenntnis-Urteile und auch dann, wenn die Kostenentscheidung verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein sollte.
2. Eine ersatzweise Beschwerde findet nicht statt, auch nicht im Falle eines Anerkenntnis-Urteils.
3. Der durch ein Anerkenntnis-Urteil Begünstigte kann dieses mangels Beschwer nicht anfechten.
Fundstellen
Haufe-Index 1664907 |
Breith. 1997, 731 |
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