Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschluß der Berufung gegen Kostenentscheidung

 

Orientierungssatz

1. Der Ausschluß der Berufung gegen Kostenentscheidungen (§ 144 Abs 4 SGG) gilt auch für Anerkenntnis-Urteile und auch dann, wenn die Kostenentscheidung verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein sollte.

2. Eine ersatzweise Beschwerde findet nicht statt, auch nicht im Falle eines Anerkenntnis-Urteils.

3. Der durch ein Anerkenntnis-Urteil Begünstigte kann dieses mangels Beschwer nicht anfechten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1664907

Breith. 1997, 731

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