Entscheidungsstichwort (Thema)

ermäßigte Pauschgebühr. zurückweisender Beschluß. Berufung. Nichtzulassungsbeschwerde

 

Leitsatz (amtlich)

Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts haben für Streitsachen, an denen sie beteiligt sind und die durch einen Beschluß über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung beendet werden, nur die auf die Hälfte ermäßigte Pauschgebühr zu entrichten.

 

Fundstellen

Breith. 1995, 977

SozSi 1997, 39

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