Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente. versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Anwartschaftserhaltung. sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

 

Orientierungssatz

Zum Anspruch auf Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, wenn der Versicherungsträger nach Abschluß eines Klageverfahrens hinsichtlich der Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit den Versicherten nicht auf die verschärften versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des HBegleitG 1984 und die Möglichkeiten einer Anwartschaftserhaltung durch Entrichtung freiwilliger Beiträge hingewiesen hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.02.1997; Aktenzeichen 13 RJ 41/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658767

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