Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. Obsternte

 

Orientierungssatz

Beim Abernten des ersteigerten Ertrages von gemeindeeigenen Kirschbäumen besteht kein Unfallversicherungsschutz. Mit der Ausübung des Ernterechts hat der Verletzte keine landwirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde wahrgenommen, sondern ist allein in seinem eigenen hauswirtschaftlichen Interesse, damit eigenwirtschaftlich und somit auf eigenes (unversichertes) Risiko, tätig geworden.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 23.05.1990; Aktenzeichen 2 BU 44/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667585

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