Entscheidungsstichwort (Thema)
Unfallversicherungsschutz. Obsternte
Orientierungssatz
Beim Abernten des ersteigerten Ertrages von gemeindeeigenen Kirschbäumen besteht kein Unfallversicherungsschutz. Mit der Ausübung des Ernterechts hat der Verletzte keine landwirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde wahrgenommen, sondern ist allein in seinem eigenen hauswirtschaftlichen Interesse, damit eigenwirtschaftlich und somit auf eigenes (unversichertes) Risiko, tätig geworden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667585 |
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