Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs 1 S 2 BErzGG
Leitsatz (amtlich)
Einer Mutter von Zwillingen, die diese in ihrem Haushalt erzieht und betreut, steht nur ein Erziehungsgeld zu.
Orientierungssatz
§ 3 Abs 1 S 2 BErzGG verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1, Art 6 und Art 20 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1664225 |
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