Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewöhnlicher Aufenthalt iS des RV/UVAbk POL

 

Orientierungssatz

Ein gewöhnlicher Aufenthalt iS des RV/UVAbk POL liegt nur vor, wenn der Aufenthalt unbefristet rechtmäßig ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.09.1993; Aktenzeichen 4 RA 49/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667799

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