Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschädigtenversorgung. Auslandsversorgung. Nichtanerkennung weiterer Schädigungsfolgen. Erholungsaufenthalt. Rechtsweg

 

Orientierungssatz

Zum Nichtvorliegen eines Anspruchs auf Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen sowie der Gewährung höherer Beschädigtenversorgung und Erholungsaufenthalten nach dem Bundesversorgungsgesetz im Rahmen der Auslandsversorgung bei einer 1934 geborenen deutschen Volkszugehörigen, die in Polen wohnhaft ist und im Januar 1945 in ihrem Heimatort in Oberschlesien bei einem Angriff der Roten Armee eine Granatsplitterverletzung erlitt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.06.1999; Aktenzeichen B 9 V 24/98 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650380

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