Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenhilfeanspruch. Aufforderung zur Beantragung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Ruhen. Höhe der Rente. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit handelt es sich nicht um eine derjenigen, die iS von § 134 Abs 3c S 1 Halbs 2 AFG vor dem maßgeblichen Rentenalter in Anspruch genommen werden können. § 134 Abs 3c S 1 Halbs 2 AFG bezieht sich nur auf Versicherte, bei denen nach § 41 SGB 6 eine stufenweise Anhebung der Altersgrenzen vorgesehen ist.

2. Der Sachverhalt, daß sich durch die Verweisung auf die Rente gegenüber dem Bezug von Arbeitslosenhilfe eine Verschlechterung der finanziellen Situation ergibt, ändert hieran nichts.

3. Selbst daß zur Sicherstellung des Existenzminimums ergänzende Sozialhilfe neben der Altersrente erforderlich sein kann, vermag die Regelung verfassungsrechtlich nicht in Frage zustellen (vgl BSG vom 8.7.1993 - 7 RAr 64/92 = SozR 3-4100 § 118 Nr 4 = BSGE 73, 10 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 10/97 = SozR 3-4100 § 142 Nr 2 = BSGE 81, 134).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670104

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge