Leitsatz (amtlich)

Der Begriff des organisatorischen Bereichs der Hochschule ist - im Gegensatz zu dem der Schule - so weit auszulegen, daß typische erhöhte Unfallrisiken, die den Realitäten einer sich notwendigerweise unter einem größeren Ausmaß an Gestaltungsfreiheit vollziehenden Fachstudiums entsprechen, miterfaßt werden. Zu solchen Risiken gehört auch die An- und Abreise zu und von einem Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Pädagogik-Sprachstudiums. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Auslandsaufenthalt in der Studienordnung der Pädagogischen Hochschule "dringend empfohlen" bzw "erwartet" wird und nach Art und Umfang auch nachweisbar den Empfehlungen bzw den praktischen Hilfestellungen der Hochschule entspricht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667048

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge