Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirtschaftlichkeitsprüfung. Gesamtfallwert-Vergleich. Honorarkürzung. Wegekosten. Besuchsleistung

 

Orientierungssatz

1. Wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung ein Gesamtfallwert-Vergleich durchgeführt und das Honorar gekürzt, so kann es in Betracht kommen, bei den Wegekosten wegen des Zusammenhangs mit den zum Gesamtfallwert gehörigen Besuchsleistungen eine entsprechende Kürzung vorzunehmen.

2. Eine derartige Kürzung bei den Wegekosten ist dann unzulässig, wenn sowohl bei den Besuchen als auch bei den Wegekosten erkennbar keine Unwirtschaftlichkeit (zB ein deutlicher Minderaufwand) vorliegt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.03.1998; Aktenzeichen B 6 KA 35/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670905

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