Entscheidungsstichwort (Thema)
Voraussetzungen der Ermächtigung von sozialpädiatrischen Zentren
Orientierungssatz
1. Ermächtigungen für sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB 5 und die Vergütungspflicht nach § 120 Abs 2 SGB 5 erstrecken sich umfassend sowohl auf die ärztlichen als auch auf die nicht-ärztlichen Leistungen.
2. Die Regelung des § 119 Abs 1 S 1 SGB 5, wonach die sozialpädiatrischen Zentren die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung bieten müssen, sind den Kriterien der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gleichrangig.
3. Die Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit hängen von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei zB einem privaten Träger können höhere Anforderungen gestellt werden als bei einer Stadt, die das sozialpädiatrische Zentrum im Verbund mit einem schon vorhandenen Krankenhaus der Zentralversorgung betreiben will. In letzterem Fall ist es nicht gerechtfertigt, für mögliche Vertretungsfälle die Benennung eines zweiten vollzähligen Fachkräfteteams zu verlangen.
4. Die "Gemeinsamen Empfehlungen zur Ermächtigung sozialpädiatrischer Zentren" sind keine Rechtsnormen, sondern nur unverbindliche Vorschläge zur Gesetzeshandhabung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1666829 |
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