Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerpflegebedürftigkeit. erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Vorversicherungszeit in Polen. Gleichstellung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (§ 54 Abs 1 SGB 5 in der bis 31.12.1992 gültig gewesenen Fassung) kann auch außerhalb des Geltungsbereichs des SGB 5 erfolgen.

2. In Polen zurückgelegte Versicherungszeiten sind unter der Voraussetzung des § 90 Abs 1 BVFG den bundesdeutschen gleichgestellt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 25.10.1994; Aktenzeichen 3 RK 6/94)

 

Fundstellen

Breith. 1995, 181

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