Entscheidungsstichwort (Thema)
Schwerpflegebedürftigkeit. erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Vorversicherungszeit in Polen. Gleichstellung
Leitsatz (amtlich)
1. Die erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (§ 54 Abs 1 SGB 5 in der bis 31.12.1992 gültig gewesenen Fassung) kann auch außerhalb des Geltungsbereichs des SGB 5 erfolgen.
2. In Polen zurückgelegte Versicherungszeiten sind unter der Voraussetzung des § 90 Abs 1 BVFG den bundesdeutschen gleichgestellt.
Nachgehend
Fundstellen
Breith. 1995, 181 |
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