Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit. älterer Versicherter. Langzeitarbeitsloser. Benennung einer Verweisungstätigkeit. Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

 

Orientierungssatz

1. Zur Frage, inwieweit für die Beurteilung, ob ein Versicherter der Gruppe mit dem Leitbild des angelernten Arbeiters im unteren Bereich oder der Gruppe mit dem Leitbild des ungelernten Arbeiters berufs- oder erwerbsunfähig ist, die konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten erforderlich ist, wenn er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und auch sonst nur noch leichte körperliche Arbeiten mit Einschränkungen verrichten kann.

2. Der Senat folgt der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (vgl BSG vom 25.1.1994 - 4 RA 35/93 = SozR 3-2200 § 1246 Nr 41) wonach Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich auch dann nicht gegeben ist, wenn es sich um Langzeitarbeitslose mit einer Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr und einem Lebensalter über 50 Jahre handelt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.08.1997; Aktenzeichen 13 RJ 95/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659667

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