Leitsatz (amtlich)
Der beamtenrechtliche Anspruch auf Heilfürsorge begründet in der Krankenversicherung der Rentner weder Versicherungsfreiheit noch die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht noch Beitragsfreiheit.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1650492 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen