Leitsatz (amtlich)

Der beamtenrechtliche Anspruch auf Heilfürsorge begründet in der Krankenversicherung der Rentner weder Versicherungsfreiheit noch die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht noch Beitragsfreiheit.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.09.1977; Aktenzeichen 12/3 RK 58/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650492

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