Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindergeld. Sprachlehrgang. Ausland. Schulausbildung. Berufsausbildung
Leitsatz (amtlich)
Der Besuch eines Sprachlehrganges im Ausland ist Schul- oder Berufsausbildung, wenn er von einer dortigen Hochschule für die Zulassung zum Studium vorgeschrieben wird sowie Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1651527 |
Breith. 1994, 158 |
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