Leitsatz (amtlich)

Postzusteller sind iS des von der Rechtsprechung entwickelten Berufsgruppenschemas in der Regel nicht schon deswegen Facharbeiter, weil sie - etwa wegen Verrichtung einer Beamtentätigkeit - tariflich wie Facharbeiter eingestuft und entlohnt werden (Abweichung von BSG 1983-06-24 5b RJ 74/82).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.04.1986; Aktenzeichen 4a RJ 19/84)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1661012

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