Leitsatz (amtlich)
Postzusteller sind iS des von der Rechtsprechung entwickelten Berufsgruppenschemas in der Regel nicht schon deswegen Facharbeiter, weil sie - etwa wegen Verrichtung einer Beamtentätigkeit - tariflich wie Facharbeiter eingestuft und entlohnt werden (Abweichung von BSG 1983-06-24 5b RJ 74/82).
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Fundstellen
Dokument-Index HI1661012 |
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