Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersatzlieferung eines Hörgerätes. Kostenübernahme durch die Versorgungsverwaltung. überwiegende Ursache der Hörminderung. Kausalität

 

Orientierungssatz

Die Versorgungsverwaltung hat die Kosten für die Ersatzlieferung eines Hörgerätes auch zu übernehmen, wenn andere, nicht schädigungsbedingte Ursachen, zu einem höheren Anteil an der Schwerhörigkeit führen als die Schädigungsfolgen

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.11.1997; Aktenzeichen 9 RV 10/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660128

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