Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Verfügbarkeit. Anfertigung des Meisterstücks

 

Orientierungssatz

Kann die Anfertigung des Meisterstücks nicht mit Unterhaltsgeld gefördert werden, weil die Zeit zwischen dem Ende des Unterrichts und der Ablegung der Prüfung (Meisterstück und fachtheoretische Prüfungen) mehr als drei Wochen beträgt ist im Wege der lückenfüllenden Auslegung die Regelung des § 103 Abs 4 AFG auf den Antragsteller zu erstrecken, denn die dort genannten Fallgruppen sind nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung mit dem Fall des Antragstellers vergleichbar. Diese erweiternde Auslegung des § 103 Abs 4 AFG entspricht nicht nur der von der Rechtsprechung geforderten verständnisvollen Förderung, sondern auch dem System der Arbeitslosenversicherung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 17.07.1997; Aktenzeichen 7 RAr 106/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668657

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