Entscheidungsstichwort (Thema)
Kriegsopferversorgung. Anspruch gegen einen anderen Staat. kein Anspruch auf Teilversorgung nach dem BVG
Orientierungssatz
Eine in Polen lebende Kriegerwitwe, die eine polnische Rente nach dem Gesetz vom 29.5.1974 bezieht, hat keinen Anspruch auf Versorgung nach dem BVG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1658540 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen