Entscheidungsstichwort (Thema)

Kriegsopferversorgung. Anspruch gegen einen anderen Staat. kein Anspruch auf Teilversorgung nach dem BVG

 

Orientierungssatz

Eine in Polen lebende Kriegerwitwe, die eine polnische Rente nach dem Gesetz vom 29.5.1974 bezieht, hat keinen Anspruch auf Versorgung nach dem BVG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.08.1994; Aktenzeichen 9 RV 31/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658540

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