Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragserhebung. Prospektverteileragentur. zuständiger Unfallversicherungsträger
Orientierungssatz
1. Bei der Beitragserhebung für Prospektverteileragenturen sind die Entgelte von Prospektverteilern mitzuberücksichtigen, da die für die Agenturen tätigen Prospektverteiler ihre Entgelte aus abhängiger Beschäftigung erzielen.
2. Zuständiger Unfallversicherungsträger für Unternehmen, die Werbeprospekte verteilen, ist die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft.
Fundstellen
Dokument-Index HI1654034 |
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