Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragserhebung. Prospektverteileragentur. zuständiger Unfallversicherungsträger

 

Orientierungssatz

1. Bei der Beitragserhebung für Prospektverteileragenturen sind die Entgelte von Prospektverteilern mitzuberücksichtigen, da die für die Agenturen tätigen Prospektverteiler ihre Entgelte aus abhängiger Beschäftigung erzielen.

2. Zuständiger Unfallversicherungsträger für Unternehmen, die Werbeprospekte verteilen, ist die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654034

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