Entscheidungsstichwort (Thema)
Zugang zur KVdR. Vorversicherungszeit. Pflichtversicherung. Verfassungsmäßigkeit. Beitragsbemessung. freiwillig Versicherter
Orientierungssatz
1. § 5 Abs 1 Nr 11 Halbs 1 SGB 5 idF vom 21.12.1992 ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar, soweit danach Rentner die Vorversicherungszeit nur dann erfüllen, wenn diese auf Grund einer Pflichtversicherung Mitglied oder auf Grund einer Pflichtversicherung nach § 10 SGB 5 versichert waren.
2. Zahlungen aus einer Jubiläumsversicherung sind beitragspflichtige Einnahmen gemäß § 240 Abs 1 SGB 5.
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Fundstellen
Dokument-Index HI1668311 |
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