Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der versicherungsfreien Jagdgasttätigkeit

 

Orientierungssatz

1. Bei der Abgrenzung zwischen versicherungsfreier Jagdausübung und einer mit der Jagd zusammenhängenden Tätigkeit im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses ist in erster Linie von Bedeutung, daß der Begriff Jagdausübung iS des § 542 Nr 3 RVO nicht nur die Jagd selbst mit Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen jagdbarer Tiere, sondern auch die Hege beinhaltet. Diese Vorschrift ist keine eng auszulegende Ausnahmeregel, sie betrachtet vielmehr die Jagdausübung des Nichtpächters grundsätzlich als private unversicherte Tätigkeit, da bei ihr die Ausübung einer Liebhaberei im Vordergrund steht.

2. Der Abschluß eines sogenannten Revierbetreuervertrages spricht zumindest dann nicht gegen eine versicherungsfreie Tätigkeit, wenn dadurch lediglich die dauernde Stellung als Jagdgast vereinbart worden ist. Dies muß insbesondere dann angenommen werden, wenn kein das allgemeine Direktionsrecht des Pächters überschreitendes Weisungsrecht vorgesehen worden und eine Mitteilung über den Revierbetreuervertrag an die Untere Jagdbehörde unterblieben ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667281

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