Leitsatz (amtlich)

Auch bei versicherten Kriegsbeschädigten kann die Versorgungsverwaltung verpflichtet sein, die Kosten für eine Anschlußheilbehandlung zu tragen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.04.1989; Aktenzeichen 9/9a RV 44/87)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657569

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