Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Gesellschafter-Geschäftsführer. Entscheidung der Einzugsstelle. Bindungswirkung
Orientierungssatz
1. Zur Beitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers zur Arbeitslosenversicherung.
2. Wenn es an der anwartschaftsbegründenden beitrags- bzw versicherungspflichtigen Beschäftigung mangelt, begründet weder die fehlerhafte Entrichtung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle ein Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung (vgl BSG vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85).
3. Zur Frage der Bindungswirkung von Entscheidungen der Einzugsstelle über Beitragspflicht und Beitragshöhe gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit im Leistungsverfahren.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1666763 |
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