Leitsatz (amtlich)

Die "Absenkung" der auf Geld gerichteten Leistungen nach dem BVG gemäß Anlage I Kap VIII Sachgebiet K Abschn III Nr 1 Buchst a des EinigVtr für Versorgungsberechtigte, die am 18.5.1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatten (§ 84a BVG), ist nicht verfassungswidrig.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.08.1993; Aktenzeichen 9 RV 4/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659744

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