Leitsatz (amtlich)

Der Dienst eines Angehörigen der Waffen-SS im SS-Führungshauptamt stellt keinen militärischen oder militärähnlichen Dienst iS der §§ 2, 3 BVG und des § 28 Abs 1 Nr 1 AVG dar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.08.1983; Aktenzeichen 1 RA 63/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660820

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