Leitsatz (amtlich)
Der Dienst eines Angehörigen der Waffen-SS im SS-Führungshauptamt stellt keinen militärischen oder militärähnlichen Dienst iS der §§ 2, 3 BVG und des § 28 Abs 1 Nr 1 AVG dar.
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Fundstellen
Dokument-Index HI1660820 |
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