Entscheidungsstichwort (Thema)
Kurzarbeitergeld. Antragstellung
Orientierungssatz
1. Der Antrag auf Kurzarbeitergeld nach § 72 Abs 2 AFG kann zugleich mit der Anzeige des Arbeitsausfalles nach § 72 Abs 1 AFG gestellt werden (vgl BSG vom 30.5.1978 7/12 RAr 100/76 = SozR 4100 § 63 Nr 1).
2. Die Notwendigkeit den Antrag auf Kurzarbeitergeld nach § 72 Abs 1 S 1 AFG fristgemäß zu stellen, entfällt nicht, wenn gegen den negativen Anerkennungsbescheid vor dem Sozialgericht Klage erhoben wurde.
3. Durch ein Rechtsmittelverfahren gegen den Anerkennungsbescheid wird die Ausschlußfrist für die Antragstellung nicht gehemmt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1663776 |
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